Impressum & Informationen zum Verkäufer
UNTERNEHMEN: EveBase Tech B.V. Oostwal 2 1747EZ Tuitjenhorn Niederlande Telefon: 0031 (0)85 080 5318 Mail: [email protected] Geschäftsführer: Dick de Wit Handelsregister: Kamer van Koophandel Alkmaar, 87035642 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL864184086B01 Registrierungsnummer der EAR: WEEE-Reg.-Nr. DE1327757949947 Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben zu Altgeräten nach §§ 10 Abs. 3, 22 Abs. 1 ElektroG finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums. Verantwortlich gemäß § 18 MStV: Dick de Wit Oostwal 2 1747EZ Tuitjenhorn Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Unsere Internetseiten unter der Domain evebase.com beinhalten Daten und Informationen aller Art, die marken- und/oder urheberrechtlich zu unseren Gunsten und/oder zugunsten Dritter geschützt sind. Es ist daher nicht gestattet, unsere Internetseiten im ganzen oder einzelne Teile hiervon herunterzuladen, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Gestattet ist die technisch bedingte Vervielfältigung in Ihrem Browser anlässlich der Nutzung unserer Internetseiten sowie die dauerhafte Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch. Verweise und Links auf Internetseiten Dritter bedeuten nicht, dass wir uns die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen machen. Wir übernehmen keine Verantwortung für die dort bereit gehaltenen Daten und Informationen. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aufgrund der Nutzung von einem hinter dem Link liegenden Inhalt verursacht worden sind, haften wir daher nicht.
- 1. Allgemein 1.1. Alle Angebote von und alle Aufträge an EveBase Tech BV für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch EveBase Tech BV und alle diesbezüglichen Vereinbarungen mit EveBase Tech BV unterliegen diesen Bedingungen. 1.2. Die Anwendbarkeit von etwaigen Einkaufs- oder anderen Bedingungen der Gegenpartei, des Auftraggebers oder des Abnehmers (im Folgenden: „Abnehmer“) wird von EveBase Tech BV abgelehnt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 1.3. Von diesen Bedingungen abweichende Klauseln können seitens des Abnehmers nur geltend gemacht werden, wenn und sofern sie von EveBase Tech BV schriftlich akzeptiert worden sind. 1.4. Der Abnehmer mit dem einmal ein Vertrag auf der Grundlage der vorliegenden Bedingungen abgeschlossen wurde, stimmt der Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf spätere Vereinbarungen zwischen ihm und EveBase Tech BV zu. 1.5. Wenn eine oder mehrere Klauseln in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sind oder für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Klauseln in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Im Falle der Nichtigkeit oder Ungültigkeit werden die Parteien gemeinsam neue Bestimmungen zum Ersatz der nichtigen und/oder ungültigen Klauseln vereinbaren, die soweit wie möglich dem Sinn und Zweck der nichtigen oder ungültigen Klauseln entsprechen. 2. Angebot, Auftragserteilung und Auftragsbestätigung 2.1. Alle Angebote und Offerten von EveBase Tech BV sind völlig unverbindlich und gelten bis 30 Tage nach dem Datum, es sei denn, auf dem Angebot ist ausdrücklich etwas anders angegeben. 2.2. EveBase Tech BV ist nur an das gebunden, was sie schriftlich akzeptiert haben. Eine von EveBase Tech BV gesendete Rechnung ist gleichbedeutend mit einer schriftlicher Annahme. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen von oder mit ihrem Personal binden EveBase Tech BV nicht, es sei denn, sie haben dies schriftlich bestätigt. 2.3. Die Auftragserteilung und die Annahme eines Angebots seitens des Abnehmers gelten als unwiderruflich. 2.4. Die in Katalogen, Broschüren, Abbildungen, Diagrammen, Angaben von Abmessungen und Gewicht und dergleichen enthaltenen Daten sowie Zeichnungen sind für EveBase Tech BV nur dann verbindlich, wenn und soweit diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 2.5. Wenn ein Muster oder Beispiel durch EveBase Tech BV gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass diese lediglich zugunsten eines allgemeinen Eindrucks gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurden. Die Eigenschaften der zu liefernden Waren können von dem Muster, dem Modell oder dem Beispiel abweichen, es sei denn, es wurde ausdrücklich angegeben, dass die Lieferung gemäß dem gezeigten oder zur Verfügung gestellten Muster, Modell oder Beispiel erfolgt. Abweichungen, die von EveBase Tech BV nicht als wesentliche Änderungen des Angebots angesehen werden, berechtigen den Abnehmer weder zur Verweigerung der Zahlung noch zur Verweigerung der Annahme der gelieferten Waren oder Dienstleistungen. 3. Preise 3.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die von EveBase Tech BV angegebenen oder mit EveBase Tech BV vereinbarten Preise als Nettopreise, d.h. u.a. zzgl. Mehrwertsteuer. 3.2. Die von EveBase Tech BV angegebenen oder mit EveBase Tech BV vereinbarten Preise basieren auf dem Selbstkostenpreis zum Zeitpunkt des Angebots oder der Annahme eines Auftrags durch EveBase Tech BV. Wenn es danach zu einer Erhöhung des Einkaufspreises oder eines der anderen Bestandteile des Selbstkostenpreises kommt, wie z.B. Änderungen der Einfuhrzölle, anderer Abgaben und Steuern und Änderungen des Wechselkurses, auf denen EveBase Tech BV seinen Verkaufspreis basiert hat, ist EveBase Tech BV zur Weitergabe der Erhöhung an den Abnehmer berechtigt. 3.3. Werden nach Vertragsabschluss Abgaben oder Sondersteuern sowie deren Änderungen in dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Umfang angekündigt, ist EveBase Tech BV berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen und berechtigt, dem Abnehmer diese Preiserhöhung in Rechnung zu stellen, auch wenn diese Preiserhöhung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits absehbar war. 3.4. Die von EveBase Tech BV angegebenen Preise sind, sofern nicht anders angegeben, in Euro und basieren auf der Ausführung während der normalen Arbeitszeiten und verstehen sich ohne Transport-, Verpackungs-, Liefer- und Installationskosten, Mehrwertsteuer sowie andere staatliche Abgaben. 4. Sicherheitsleistung 4.1. EveBase Tech BV ist jederzeit berechtigt, vom Abnehmer nach eigenem Ermessen eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber EveBase Tech BV zu verlangen. 5. LIEFERUNG und Lieferfrist 5.1. Vorbehaltlich der in Artikel 8 genannten Ausnahme gelten die von EveBase Tech BV zu liefernden Waren als geliefert, sobald sie das Werk oder das Lager von EveBase Tech BV oder durch von ihr beauftragten Dritten zum Transport zum oder im Namen des Abnehmers verlassen haben. 5.2. Sobald EveBase Tech BV den Transport auf Wunsch des Abnehmers veranlasst, erledigt EveBase Tech BV dies nur im Namen des Abnehmers und auf dessen Rechnung und Risiko. EveBase Tech BV schließt jegliche Haftung für durch sie im Zusammenhang mit dem Transport erteilten Aufträge aus. Wenn der Abnehmer keine besondere Anweisung bezüglich der Wahl des Transportunternehmens gegeben hat, liegt die Entscheidung im Ermessen von EveBase Tech BV. 5.3. Oberhalb eines bestimmten von EveBase Tech BV festzulegenden Auftragswertes kann EveBase Tech BV entscheiden, den Transport der Waren zum Abnehmer zu organisieren. Wenn EveBase Tech BV dies übernimmt, wird dies als eine Aufforderung des Abnehmers an EveBase Tech BV zur Übernahme des Transports betrachtet, wobei das Risiko beim Abnehmer verbleibt. 5.4. Der Abnehmer hat eine entsprechende Transportversicherung selbst zu veranlassen. Diese ist nie im Transport enthalten. 5.5. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Lieferung zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem das zu liefernde Produkt zum Transport oder Versand bereitsteht. 5.6. EveBase Tech BV hat Anspruch auf Entschädigung für Schäden und Kosten, die sich aus der Verweigerung der Ware durch den Abnehmer ergeben. EveBase Tech BV ist berechtigt, die Ware auf Risiko und Kosten des Abnehmers an einem Ort seiner Wahl zu lagern. EveBase Tech BV ist nicht verpflichtet, etwaige Schäden – zum Beispiel, aber nicht ausschließlich aufgrund von Qualitätseinbußen – im Zusammenhang mit der Verweigerung der gelieferten Waren durch den Abnehmer zu ersetzen. 5.7. Wenn jedoch nach Ablauf einer begrenzten Lagerzeit, die in Anbetracht des Produkttyps als angemessen angesehen werden kann, keine Abnahme durch den Abnehmer stattgefunden hat und nach Ansicht von EveBase Tech BV das Risiko einer Qualitätsverschlechterung der Waren ein Eingreifen zur Schadensminderung erfordert, ist EveBase Tech BV berechtigt, die betreffenden Waren an Dritte zu verkaufen. Die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Abnehmers entbindet ihn nicht von seiner Verpflichtung, den vollen Kaufpreis zu zahlen. 5.8. Die von EveBase Tech BV angegebenen Fristen, innerhalb derer die von ihr zu liefernden Waren geliefert werden sollen, sind lediglich Richtwerte. EveBase Tech BV wird ihr Bestes tun, um diese Lieferfristen einzuhalten. 5.9. Die Lieferfrist beginnt nach Vertragsabschluss, sobald EveBase Tech BV alle vom Abnehmer zu liefernden Gegenstände, Dokumente und Daten erhalten hat und nachdem eine eventuell vereinbarte Vorauszahlung bei EveBase Tech BV eingegangen ist oder eine von EveBase Tech BV geforderte Sicherheit für die Bezahlung geleistet wurde. 5.10. Die Lieferfrist wird von EveBase Tech BV um die Zeit verlängert, in der die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt verzögert wird. 5.11. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Abnehmer nicht zu einer Entschädigung oder zur Aussetzung seiner eigenen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Abnehmer berechtigt, EveBase Tech BV nach eigenem Ermessen schriftlich eine weitere Lieferfrist einzuräumen. 5.12. EveBase Tech BV ist berechtigt, in Teilen zu liefern. Für die Zwecke dieser Bedingungen wird jede Teillieferung als eigenständige Lieferung betrachtet. 6. Übertragung von Risiko und Eigentum 6.1. Das Risiko für die von EveBase Tech BV zu liefernden Waren trägt der Abnehmer ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren im Sinne von Artikel 5.1 als geliefert gelten. 6.2. Das Verladen, der Versand oder der Transport und das Entladen der zu liefernden Waren erfolgt auf Risiko des Abnehmers, auch wenn EveBase Tech BV diese selbst organisiert. 6.3. Alle von EveBase Tech BV gelieferten Waren bleiben Eigentum von EveBase Tech BV bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die EveBase Tech BV gegenüber dem Abnehmer aus diesem oder einer anderen vergleichbaren Vereinbarung mit dem Abnehmer geltend machen kann, einschließlich Schadensersatz, Kosten und Zinsen. 6.4. Der Abnehmer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf erste Aufforderung hin EveBase Tech BV zur Verfügung zu stellen und ermächtigt EveBase Tech BV oder die von EveBase Tech BV beauftragte(n) Person(en) hiermit unwiderruflich, den Ort, an dem sich diese Waren befinden, zu betreten, um diese Waren zur Aufbewahrung in den Lagern von EveBase Tech BV zurückzunehmen. 6.5. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Dem Abnehmer ist es nicht gestattet, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren mit einem beschränkten dinglichen Recht zu belasten. 6.6. Der Abnehmer ist verpflichtet, EveBase Tech BV unverzüglich zu informieren, wenn die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gepfändet werden. 7. Zahlung 7.1. Die Zahlung hat innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu erfolgen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 7.2. EveBase Tech BV ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlung oder Barzahlung für die zu liefernden Waren zu verlangen und/oder anderweitig Sicherheiten für deren Bezahlung zu verlangen. 7.3. Der Abnehmer verzichtet auf das Recht der Verrechnung von gegenseitig fälligen Beträgen. 7.4. Zahlt der Abnehmer einen von ihm gemäß den vorstehenden Bestimmungen geschuldeten Betrag nicht, so befindet er sich von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. In diesem Fall werden alle anderen Forderungen von EveBase Tech BV gegenüber dem Abnehmer sofort fällig und der Verzug tritt auch in Bezug auf diese Forderungen ohne Inverzugsetzung sofort ein. Ab dem Tag, an dem der Abnehmer in Verzug ist, schuldet er EveBase Tech BV Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder Teil eines Monats, über den der Verzug andauert. 7.5. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen gegen den Abnehmer, die sich aus dem Vertrag ergeben oder anderweitig mit ihm zusammenhängen, gehen zu Lasten des Abnehmers. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 % des einzufordernden Betrags, unbeschadet des Rechts von EveBase Tech BV, die tatsächlich angefallenen Inkassokosten geltend zu machen. 7.6. Jede Zahlung gilt als Begleichung der ältesten offenen Rechnung, unabhängig davon, ob in der Zahlung ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder nicht. 7.7. Wenn und sobald der Abnehmer einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt, sein Unternehmen liquidiert, sein Unternehmen anderweitig zum Stillstand kommt, ein Teil seines Vermögens beschlagnahmt wird oder er sich anderweitig als zahlungsunfähig erweist, ist EveBase Tech BV berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen und/oder den Vertrag ohne Inverzugsetzung durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung aufzulösen und eine Entschädigung für Kosten, Schäden und Zinsen zu verlangen. 8. Höhere Gewalt 8.1. EveBase Tech BV ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise, vorübergehend oder anderweitig durch Umstände verhindert oder behindert wird, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, wie z.B. Streiks, Betriebsblockaden, Krankheit des Personals, Betriebsunterbrechungen, Unfälle, Beschlagnahme, Mangel an Rohstoffen, Halbfertigprodukten, Materialien, Hilfsstoffen und/oder Energie, verspätete oder ausbleibende Lieferungen durch Lieferanten, Transportstörungen, Import- und Exportbeschränkungen. 8.2. Im Falle höherer Gewalt auf Seiten von EveBase Tech BV werden ihre Verpflichtungen ausgesetzt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, sind sowohl EveBase Tech BV als auch der Abnehmer berechtigt, den Vertrag für den nicht erfüllten Teil durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, ohne dass sie zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet sind und unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 12. 9. Garantie 9.1. EveBase Tech BV garantiert die Verwendung einwandfreier Rohstoffe und deren sorgfältige Verarbeitung und bürgt für das Vorhandensein der zugesicherten Eigenschaften der verkauften Waren, vorbehaltlich der Bestimmungen in den folgenden Artikeln. 9.2. Jegliches Recht auf Garantie erlischt, wenn die von EveBase Tech BV gegebenen Anweisungen bezüglich der Verwendung, Lagerung, Platzierung usw. der gelieferten Waren nicht genau befolgt wurden oder wenn: - Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht beachtet wurden; - unsachgemäße Reparaturen durchgeführt worden sind; - es zu Missbrauch der Waren oder zu uneigentlicher Verwendung der Waren und/oder Schäden kommt durch Stürze, Stöße, extreme Vibrationen, staubige und/oder feuchte Umgebungen; - es sich um normale Abnutzung und Verschleiß handelt; - Änderungen an den gelieferten Waren vorgenommen und/oder (Serien-)Nummern oder Stempel beschädigt oder entfernt wurden. 9.3. Bezieht sich die von EveBase Tech BV gewährte Garantie auf Waren und/oder Dienstleistungen, die sich außerhalb der Niederlande befinden, haftet EveBase Tech BV nur für die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes bis zu dem Betrag, den diese Kosten im Falle der Erfüllung in den Niederlanden betragen hätten. 10. Reklamationen 10.1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Waren bei Anlieferung auf Menge und äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Werden die Waren einem Transportunternehmen zur Verfügung gestellt, muss der Abnehmer diese Waren durch eine von ihm benannten Person überprüfen lassen. Wurde keine Person benannt, so wird davon ausgegangen, dass der Fahrer, der die Waren im Namen des Abnehmers entgegennimmt, die Waren im Namen des Abnehmers kontrolliert. 10.2. Beanstandungen in Bezug auf die Menge und äußerlich sichtbare Schäden und/oder Mängel müssen vom Abnehmer so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 72 Stunden nach der in Artikel 5 genannten Lieferung schriftlich eingereicht werden, andernfalls gelten die auf Frachtbriefen, Lieferscheinen, Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten angegebenen Mengen als richtig und die Waren als ohne äußerlich sichtbare Schäden geliefert. Betragen die Mängel an der gelieferten Menge weniger als 10 % der Gesamtmenge, ist der Abnehmer verpflichtet, die gelieferte Menge vollständig abzunehmen und den Kaufpreis entsprechend zu mindern. 10.3. Beanstandungen wegen unsichtbarer Mängel an den gelieferten Waren müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Waren oder innerhalb von 5 Tagen nach Auftreten dieser Mängel schriftlich unter Angabe des Lieferdatums und der Rechnungsnummer und mit einer angemessenen Begründung des Mangels erfolgen, andernfalls erlöschen jegliche Ansprüche gegenüber EveBase Tech BV. 10.4. Die beanstandete Ware muss innerhalb der in Artikel 10.3 genannten Frist zur weiteren Prüfung an EveBase Tech BV zurückgeschickt werden. Rücksendungen müssen ausreichend frankiert sein und der Transport erfolgt auf Risiko des Absenders. Bei unfrankierten Sendungen wird die Annahme verweigert. Die Sendung muss mit einer Rücksendenummer (RMA-Nummer) versehen sein, die von EveBase Tech BV telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt wird, und die Sendung kann nur mit dieser Nummer bearbeitet werden. 10.5. Reklamationen berechtigen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen seitens des Abnehmers. Wenn der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht nachgekommen ist, kann er sich nicht auf das ihm zustehende Reklamationsrecht berufen, solange er in Verzug bleibt. 10.6. Im Falle einer vom Abnehmer nachweislich begründeten Reklamation kann EveBase Tech BV nach eigenem Ermessen die Waren, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder dem Abnehmer den Rechnungswert der betreffenden Waren gutschreiben. Jegliches Recht des Abnehmers auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. 11. Haftung 11.1. Die Haftung von EveBase Tech BV im Zusammenhang mit etwaigen Mängeln an den von ihr gelieferten Waren beschränkt sich auf die Erfüllung der in den vorhergehenden Artikeln beschriebenen Garantie. 11.2. EveBase Tech BV ist niemals verpflichtet, Ersatz oder zusätzlichen Schadenersatz zu leisten, außer wenn und soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von EveBase Tech BV oder ihren eigenen Mitarbeitern verursacht wurde. 11.3. EveBase Tech BV haftet niemals für Geschäfts-, Folge- oder indirekte Schäden, wie z.B. entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und/oder Geschäfte und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen. 11.4. In allen Fällen, in denen EveBase Tech BV zum Schadenersatz verpflichtet ist, darf dieser Schadenersatz nach eigenem Ermessen niemals den Rechnungswert der gelieferten Waren, durch die oder in deren Zusammenhang der Schaden verursacht wurde, oder, wenn der Schaden durch eine Versicherung von EveBase Tech BV gedeckt ist, den vom Versicherer tatsächlich ausgezahlten Betrag übersteigen. 11.5. Alle Ansprüche gegen EveBase Tech BV, mit Ausnahme der von EveBase Tech BV anerkannten, verjähren nach Ablauf von 12 Monaten nach Entstehen des Anspruchs. 11.6. Die Mitarbeiter/innen von EveBase Tech BV können alle Einwendungen aus dem Vertrag gegenüber dem Abnehmer geltend machen, als ob sie selbst Partei dieses Vertrages wären. 11.7. Der Abnehmer stellt EveBase Tech BV und seine Mitarbeiter von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch EveBase Tech BV frei, soweit diese Ansprüche über die dem Abnehmer gegenüber EveBase Tech BV zustehenden Ansprüche hinausgehen oder von diesen abweichen. 11.8. Wenn der Abnehmer die von EveBase Tech BV gelieferten Waren weiterverkauft, ist er verpflichtet, jede mögliche Haftung von EveBase Tech BV (z.B. aufgrund von Produkthaftung) in seinen Kaufverträgen auszuschließen. Unterlässt der Abnehmer dies, schuldet er EveBase Tech BV eine Entschädigung für den entstandenen Schaden. 11.9. EveBase Tech BV kann nicht für Schaden haftbar gemacht werden, der durch unrichtige oder unvollständige Informationen auf ihrer Website entsteht, einschließlich der Beschreibung der angebotenen Waren und der damit verbundenen Daten sowie der angegebenen Lieferzeiten. Jegliche Nutzung der Daten auf der Website erfolgt auf eigenes Risiko und auf Kosten des Abnehmers. 11.10. EveBase Tech BV haftet nicht für Schäden, die durch die (vorübergehende) Unerreichbarkeit der Website oder des Webshops von EveBase Tech BV entstehen. 12. Besondere Garantien des Abnehmers gegenüber EveBase Tech BV 12.1. (Inter)nationale Sanktionsmaßnahmen. Der Abnehmer garantiert: (a) dass er die für die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages geltenden Sanktionsbestimmungen des jeweiligen Landes („Sanktionsgesetzgebung“) einhält und weiterhin einhalten wird; (b) dass er die gekauften Waren weder direkt noch indirekt an (juristische) Personen, Körperschaften, Gruppen oder (staatliche) Organisationen, die gemäß der Sanktionsgesetzgebung mit Sanktionen belegt sind, verkaufen, übertragen, liefern oder anderweitig zur Verfügung stellen wird, und; (c) dass die Verpflichtungen unter (a) und (b) auch allen Parteien auferlegt werden, an die sie die von EveBase Tech BV bezogenen Waren weiterverkaufen oder -liefern. 12.2. (Inter)nationale Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung. Der Abnehmer garantiert: (a) jederzeit die Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung des jeweiligen Landes („Anti-Korruptionsgesetzgebung“) einzuhalten, die für die Durchführung des geschlossenen Vertrags gelten; (b) ein striktes Verbot in Bezug auf das Angebot und die Annahme von geldwerten Gegenständen oder Dienstleistungen wie Geschenken, Reisen, Bewirtung oder Ähnlichem durch Mitarbeiter oder Mitglieder der Geschäftsführung des Abnehmers aufrechtzuerhalten, sofern diese offensichtlich als Anreiz für ein bestimmtes Verhalten im Zusammenhang mit (dem Zustandekommen) eines Vertrags gedacht sind; (c) weder direkt noch indirekt einer politischen Partei, einer Kampagne, einer Regierungsbehörde, einem Beamten oder (Mitarbeitern von) öffentlichen Einrichtungen, staatlichen Unternehmen, Organisationen, internationalen Institutionen und dergleichen etwas anzubieten, zu versprechen oder zu geben, um einen unzulässigen Vorteil im Zusammenhang mit dem Vertrag oder EveBase Tech BV zu erlangen oder zu behalten; (d) EveBase Tech BV, im Zusammenhang mit (der Erfüllung) des Vertrages nichts anzubieten, zu versprechen, zu geben oder anzunehmen, es sei denn, es gibt einen vernünftigen Grund dafür und es ist im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs angemessen und entspricht im Übrigen der örtlichen Gesetzgebung; (e) EveBase Tech BV unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Abnehmer von einer Situation im Zusammenhang mit (der Erfüllung) des Vertrags erfährt, die gegen die Anti-Korruptionsgesetzgebung verstoßen könnte. 12.3. Wenn der Abnehmer seinen Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, hat EveBase Tech BV das Recht, ohne weitere Inverzugsetzung die Erfüllung des Vertrages mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen. EveBase Tech BV ist nicht verpflichtet, den daraus resultierenden Schaden auf Seiten des Abnehmers zu ersetzen, während der Abnehmer in vollem Umfang für den Schaden haftet, der EveBase Tech BV durch die Nichteinhaltung dieses Artikels seitens des Abnehmers entstehen kann. 13. Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht 13.1. Alle Rechtsstreitigkeiten werden einvernehmlich beigelegt oder, falls sich dies als unmöglich erweist, dem zuständigen Amtsgericht am Firmensitz von EveBase Tech BV vorgelegt, sofern das Gesetz nicht zwingend ein anderes zuständiges Gericht vorschreibt oder EveBase Tech BV es vorzieht, den Rechtsstreit dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Abnehmers vorzulegen. 13.2. Die Anwendbarkeit der Einheitlichen Kaufgesetze und des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen. 13.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in mehrere Sprachen übersetzt. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Unklarheiten ist die niederländische Fassung verbindlich. 13.4. Für alle gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließenden Verträge gilt ausschließlich das niederländische Recht.