Informationen zu smarten Geräten

Im Alltag begegnen uns digitale Inhalte in Form von Software, Apps, E-Books oder Videospielen. Diese werden oft auf körperlichen Datenträgern (z.B. CD-ROM), oder als Download angeboten. Zusätzlich spielen digitale Dienstleistungen wie Cloud-Services eine bedeutende Rolle in unserer zunehmend vernetzten Welt.

Der Gesetzgeber bezeichnet all dies als „digitale Produkte“.

Zudem werden aber auch immer mehr technische Geräte mit sogenannten „smarten“ Funktionen ausgestattet. Von der Anbindung von Smart-TVs an diverse Streaming-Dienste bis hin zu per App steuerbaren Waschmaschinen oder Kaffeevollautomaten.

All diese Geräte nennt der Gesetzgeber „Waren mit digitalen Elementen“.

Durch die Konnektivität dieser Waren ist es unerlässlich ihre Systemsoftware auf dem aktuellen Stand zu halten, um die Funktionalität und Kompatibilität der „smarten“ Geräte zu erhalten, aber auch etwaige Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Updates stellt sicher, dass das Produkt oder die Ware auch zukünftig gefahrlos und ohne Funktionseinschränkungen betrieben werden kann.

Sollten diese Updates nicht regelmäßig durchgeführt werden, entstehen für alle Waren mit digitalen Elementen und für digitale Produkte neben potenziellen Sicherheitsrisken gegebenenfalls eingeschränkte Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vertragspartner.

Wann ein Gerät oder eine Software aktualisiert werden muss, unterscheidet sich nach Hersteller und nach Gerät. Oftmals ist eine Registrierung des Geräts oder der Software beim Hersteller oder die Verbindung des Geräts mit einem Nutzerkonto erforderlich. Daher ist es wichtig, dass du dich über diese Updates und die dafür nötigen Voraussetzungen anhand der Bedienungsanleitung des Herstellers informierst.

Solltest du Fragen zum Thema Softwareaktualisierungen haben, wende dich gerne an unsere Berater vor Ort oder telefonisch bei: 0221/22243-333 (Kosten zum Festnetztarif).